PPR-NEWS

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KW 41/2024

Was wir uns vom Verbraucherschutzministerium wünschen: ein paar überfällige Vorschläge

Souveräne Bürger brauchen guten Verbraucherschutz

»Souveräne Bürger brauchen guten Verbraucherschutz«, sagte Angela Merkel auf dem Deutschen Verbrauchertag. Auch Martin Schulz betonte die Notwendigkeit:  »Verbraucherschutz schafft Gerechtigkeit.« Guter Verbraucherschutz ist also wichtig, verantwortlich dafür ist das Verbraucherschutzministerium. Doch wie steht es um den Verbraucherschutz in Deutschland, was ist gut, was könnte verbessert werden? Ein gutes Beispiel sind die AGB. Wer heute ein Produkt kauft und dabei alle wichtigen Vertragspunkte kennen möchte, kommt nicht darum herum, seitenweise AGB, Produktinformationen und Datenschutzhinweise zu lesen. Dafür haben die wenigsten Kunden Zeit, zudem sind die AGB oft wenig verständlich verfasst. Theoretisch ist der Verbraucher also sehr gut informiert, praktisch ist es langwierig, schwierig zu verstehen – und nervig. Zufrieden kann mit dieser Lösung niemand sein. Dabei ist der Grundgedanke richtig: Der mündige Verbraucher soll über den gleichen Wissensstand wie das Unternehmen verfügen, um auf Augenhöhe mit dem Verkäufer zu stehen.  Ähnlich ist es bei Bankgeschäften oder bei der Angabe, wie gesund Lebensmittel sind. Dem Verbraucher werden zwar Informationen gegeben, jedoch muss er sich selbst bemühen, diese auch zu verstehen.

Wie könnte ein besserer Verbraucherschutz aussehen?

Dabei sind Lösungen nicht weit: »In verschiedenen Studien wird vorgeschlagen, AGB-Texte deutlich zu vereinfachen, wichtige Punkte an einer Stelle hervorzuheben, damit das ganze gefälliger und für jedermann handhabbarer wird«, sagt Christian Bala von dem bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen angesiedelten Kompetenzzentrum Verbraucherforschung im Interview mit der Welt. Auch eine Lebensmittelampel würde in die gleiche Richtung gehen. Noch drastischer fordert Andreas Oehler von der Universität Bamberg in der Zeit: »Wenn es ein Problem mit einem Produkt oder einer Dienstleistung gibt, muss der Anbieter beweisen, dass er dafür nichts kann. Er ist haftbar, solange das Produkt lebt«. Lösungen sind also vorhanden, fraglich bleibt, ob der Kunde für das Verbraucherschutzministerium einen solch hohen Stellenwert hat oder das Ministerium dem möglichen Druck von Wirtschaft und Lobbyisten-Verbänden nachgibt. Wir warten ab – und informieren uns in der Zwischenzeit so gut wie eben nach Kapazitäten möglich.

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