PPR-NEWS

461

KW 18/2024

Der neue Datenschutz ist richtig und versetzt uns dennoch in Panik: Warum die Expertise von Hans-Dieter Neumann zu diesem Thema passt

Die neue durchaus angsteinflößende EU-Datenschutzverordnung

Bereits am 4. Mai 2016 ist die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) im Amtsblatt der Europäischen Union erschienen. Sie ist für alle ab dem 25. Mai 2018 gültig und regelt einen EU-weiten einheitlichen Datenschutz. Die DSGVO gilt für alle Unternehmen und Personen, die digitale Daten sammeln und verarbeiten oder verarbeiten lassen und dient zum Schutz personenbezogener Daten. Eine Übergangsfrist gibt es nicht. Wer die neue Verordnung bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht umgesetzt hat, dem drohen hohe Bußgelder in Höhe von bis zu 20 Millionen Euro beziehungsweise vier Prozent des Jahresumsatzes. Und genau diese hohen Geldstrafen sind es, die Unternehmer europaweit in Panik versetzen. Denn auch, wenn frühzeitig mit den Änderungen und Anpassungen in der eigenen Firma begonnen wird, so ist es doch nicht ganz einfach, zu verstehen, was überhaupt geändert werden soll. Denn während die Frage danach, was denn überhaupt personenbezogene, sensible Daten sind, in Einrichtungen, wie beispielsweise Krankenhäusern, relativ simpel zu beantworten ist, gestaltet sich dies in anderen Unternehmen der Wirtschaft schwieriger. Die knapp 90 Seiten lange Verordnung der EU-Kommission ist für Laien kaum durchdringbar. Deswegen ist es durchaus ratsam, sich von Experten unterstützen zu lassen.

Hans-Dieter Neumann – Hilfe bekommt, wer Hilfe benötigt

Und ein genau solcher Experte ist unser Freund und Partner Hans-Dieter Neumann. Er ist Unternehmensberater und war bislang auf die Themen Marketing und Vertrieb spezialisiert. Er unterstützte in den vergangenen 30 Jahren zahlreiche mittelständische Unternehmen und international agierende Konzerne. Bis auf wenige Ausnahmen gehörten sie zu den führenden Unternehmen in ihrem Marktsegment – viele in Deutschland, manche in Europa, einige auch weltweit. Seit Sommer 2017 arbeitet Hans-Dieter Neumann nun als Datenschutzberater und -beauftragter. Zu der neuen Datenschutzverordnung sagt er Folgendes: Die DSGVO ruft bei Unternehmen einen umfassenden Handlungsbedarf hervor. Grund sind die faktische Beweislastumkehr und drastische Bußgelderhöhungen bei Nicht-Einhaltung. Für viele Unternehmen ist es noch schwer, sich vorzustellen, was es heißt, die Rechte der Menschen in den Mittelpunkt ihrer Arbeit zustellen. Konkret geht es um Betroffenenrechte wie dem Recht auf transparente Information und Kommunikation, dem Recht auf Auskunft, Recht auf Löschung und auf »Vergessenwerden« sowie eine Reihe weiterer Rechte. Aber auch die Vorschriften der Verarbeitung personenbezogener Daten sind strenger geworden, sei es nun im eigenen Betrieb oder im Rahmen von Auftragsverarbeitungen. Die Grundsätze der Übermittlung müssen eingehalten werden, ebenso wie die Ansprüche an die sogenannten TOMs, die technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz der Daten. Hans-Dieter Neumann hilft Unternehmen im Umgang mit dieser schwierigen Materie dabei, datenschutzkonforme Lösungen zu erarbeiten. Die Kontaktaufnahme unter hd_neumann@posteo.de wird absolut vertraulich behandelt.

Zurück

Diese Website nutzt Cookies, um bestmögliche Funktionalität bieten zu können. Hier erfahrt ihr alles zum Datenschutz