PPR-NEWS

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KW 49/2024

So ganz und gar nicht informationsgestützt: Wie manche Werbetreibende Verbraucherinnen und Verbraucher hinters Licht führen

Ein Windbeutel für Babykekse

Vergangene Woche wurde zum zweiten Mal in Folge einem Babynahrungsmittelhersteller der Goldene Windbeutel der Nichtregierungsorganisation foodwatch verliehen. Grund dafür ist die Vermarktung von Babykeksen mit einem Zuckergehalt von 25 Prozent. Damit sollen die Kleinen laut Hersteller knabbern lernen – mit einem Produkt, das noch mehr Zucker enthält als ein herkömmlicher Butterkeks. »Babygerecht« ist auf der Verpackung zu lesen. Das sehen Ärztinnen und Ärzte jedoch anders und warnen vor zuckerreicher Babynahrung. Der angeprangerte Nahrungsmittelproduzent möchte zumindest den Zusatz von der Packung entfernen. Es liegt jedoch die Vermutung nahe, dass keine Änderungen an der Rezeptur oder der Marketingstrategie des Unternehmens zu erwarten sind. Bereits 2014 wurde ihm für gesüßte Flüssignahrung für Babys die zweifelhafte Ehre des Goldenen Windbeutels zu teil. Betrachtet man die Preisträger der vergangenen Jahre wird deutlich, dass vor allem solche Produkte besonders dreist beworben werden, die auf sehr junge Verbraucherinnen und Verbraucher abzielen oder Eltern ein gesundes Produkt für ihre Jüngsten suggerieren.

Mehr Kreativität statt Werbelügen, bitte

Zwar ist die Werbung mit »Gesundheit« laut EU-Richtlinien verboten, doch gegen eine »weiche Gesundheitsbetonung« gibt es keine rechtliche Handhabe, sodass das Postulieren der Vorzüge von Milch in zuckrigen Frühstücksschnitten ungeahndet bleibt – foodwatch spricht von »legaler Täuschung«. Solange es für das Problem keine rechtliche Handhabe gibt, bleibt es Werbetreibenden weiterhin offen, offensives Kinder-Marketing zu betreiben. Eine Studie im Auftrag des AOK-Bundesverbands belegt, dass sich mehr als 60 Prozent der Lebensmittelwerbung an Kinder richtet. Eine ehrliche, informationsgestützte Kommunikation lassen Marketing-Abteilungen dabei weitestgehend vermissen und täuschen damit Verbraucherinnen und Verbraucher. Keine Frage, eine rein objektive Beschreibung von Produkteigenschaften auf einem Produkt ist kein eye-catcher, bleibt nicht so schnell im Gedächtnis, wie die Info, dass die süßen Frühstücksflocken beim Abnehmen helfen. Würde eine rechtliche Handhabe dreisten Werbelügen jedoch ein Ende setzen, würden auch Lebensmittelhersteller dazu gezwungen, informationsgestützt zu vermarkten und vielleicht sogar dazu, sich an kreativen, produktbezogenen Slogans zu üben, die niemanden hinters Licht führen.

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