PPR-NEWS

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KW 32/2024

Was intransparente Angaben der Lebensmittelindustrie für uns als Verbraucher bedeuten können: ein kritischer Blick ins Regal

 

Gesund ist nicht gleich gesund

Sich gesund zu ernähren, ist im Laufe der vergangenen Jahre für viele Menschen immer wichtiger geworden. Doch sich wirklich gesund zu ernähren, ist gar nicht so einfach. Zwei Studien der Universität Kassel zeigen, dass sogenannte Health-Claims auf Lebensmittelverpackungen wie »ohne Geschmacksverstärker« oder »besonders fettarm« für viele Konsumenten entscheidende Kaufkriterien sind. 2012 wurde die sogenannte Health-Claims-Verordnung von der Europäischen Union verabschiedet, sodass alle gesundheitsbezogenen Werbeaussagen im Vorfeld wissenschaftlich überprüft werden müssen. Experten sehen in dieser EU-Regel allerdings eine hohe Gefahr für manipulierte Werbesprüche der Lebensmittelindustrie, da nur einzelne Zusätze, wie beispielsweise der Vitaminanteil berücksichtigt werden, nicht etwa das ganze Produkt mit zum Beispiel einem hohen Zuckeranteil. So können für uns schädliche Produkte durch ein paar wenige Milligramm Vitamin C als gesundheitsförderlich für Knochen, Haut, den Stoffwechsel oder das Nervensystem verkauft werden. Auch Lifestyle-Lebensmittel werden immer beliebter. In diesen Fällen werden Lebensmitteln Stoffe zugefügt, die natürlicherweise nicht in diesen Lebensmitteln vorkommen. Produkte mit Antioxidantien sollen vor Zellalterung und Herz-Kreislauf-Erkrankungen schützen und das Immunsystem stärken. Die Health-Claims-Verordnung schreibt vor, dass keine konkreten Krankheiten in Werbesprüchen erwähnt werden dürfen. Wohin führt das? Experten warnen, dass Verbraucher gesundes Essen nicht mehr als solches identifizieren können, weil sie glauben, mit Zusätzen in Lebensmitteln Gemüse oder Vollkornprodukte ersetzen zu können.

Von Verbrauchertäuschung kann nicht die Rede sein

Der Lebensmittelbereich ist eine der am dichtesten regulierten Branchen, sodass es mittlerweile eine hohe Anzahl an Vorgaben für die Kennzeichnung und Aufmachung der Lebensmittelinhaltsstoffe gibt. So legt die EU-Lebensmittelinformations-Verordnung seit Ende 2014 eine Mindestschriftgröße und die Pflicht zur Nährwertkennzeichung (seit 2016) sowie die Angabe zu Allergenen fest. Viele Verbraucherinnen und Verbraucher und auch die Medien sprechen trotz der Regulierungen von Irreführungen oder Täuschungen. Eine Irreführung oder Täuschung liegt allerdings nur dann vor, wenn die Kennzeichnungsvorschriften verletzt wurden oder ein Täuschungstatbestand vorliegt. Wenn ein einzelner Verbraucher von der Kennzeichnung der Inhaltsstoffe eines Produktes enttäuscht ist, ist dies keine rechtswidrige Täuschung. Fest steht allerdings, dass das Ziel aller Beteiligten hinsichtlich des Verbraucherschutzes sein sollte, transparente und wahrheitsgemäße Angaben über Produkte zu machen, um langfristig schlechte Essgewohnheiten zu vermeiden. Prof. Sascha Rohn, Lebensmittelchemiker der Universität Hamburg, betont, es sei völlig ausreichend, natürliche Nahrungsmittel wie beispielsweise gesunde pflanzliche Öle zu sich zu nehmen. Auch Ernährungsmediziner raten zu einer ausgewogenen Ernährung, da natürliche Lebensmittel keine Zusätze brauchen. Industriell beigefügte Vitamine nutzen meist nicht unserer Gesundheit, sondern nur den Geldbeuteln der Lebensmittelhersteller. So halten wir uns an altbewährte Tipps: An apple a day keeps the doctor away.

 

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